Die Prozessführung in der französischen und italienischen Schweiz sollte ortsansässigen Rechtsanwälten mit der jeweiligen Muttersprache überlassen werden. Doch auch hier ist es uns ein Anliegen, als zentraler Ansprechpartner unserer Kundschaft den entsprechenden Service ohne Reibungsverluste "aus einer Hand" anbieten zu können. Zu diesem Zweck sind wir auch in den jeweiligen Landesteilen Kooperationen mit deutschsprachigen Kanzleien eingegangen.